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Patienteninformation über Psychotherapie

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten sowie das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder von Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können.

Wie funktioniert Psychotherapie?

Kontakt/Anfahrt

Die Behandlung kann durch Gespräche mit einer Therapeutin allein oder im Rahmen einer Gruppentherapie stattfinden. Einzelbehandlungen haben in der Regel eine Dauer von 50 Minuten, Gruppentherapien eine Dauer von 100 Minuten. Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht-bewussten Lernprozessen sind. Psychische Behandlungen erfolgen über das persönliche Gespräch, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann (z.B. konkrete Aufgaben, um Ängste zu bewältigen). Im geschützten Rahmen können das eigene Erleben und Verhalten sowie Beziehungserfahrungen besprochen, erlebt und überdacht werden und anschließend Veränderungen in Handeln, Denken und Fühlen herbeigeführt werden. Neben der psychotherapeutischen Behandlung von psychischen Erkrankungen kann zusätzlich eine medikamentöse Behandlung sinnvoll sein, die jedoch nur von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden darf.

Wer übernimmt die Behandlungskosten?

Gesetzlich Versicherte

Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Für gesetzlich Versicherte werden alle Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie benötigen keine Überweisung, die Vorlage der Versichertenkarte ist ausreichend.

 

Privatversicherte

In den allermeisten Fällen übernimmt die private Versicherung alle anfallenden Kosten. Bitte informieren Sie sich zu Beginn der Therapie bei Ihrer Krankenkasse über Umfang und Dauer der Kostenübernahme.

 

Selbstzahler

Nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) liegt der Stundensatz derzeit bei 100,55 Euro.

Wie wird Psychotherapie beantragt?

Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die Patientin/der Patient mit der Therapeutin, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme (z.B. Klinik, Besuch einer Beratungsstelle etc.) für die individuelle Problemlage geeignet ist. Anschließend finden sogenannte probatorische Sitzungen statt, in denen Patientin oder Patient und Therapeutin prüfen, ob die „Chemie“ zwischen ihnen stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Entscheiden sich Patientin oder Patient und Therapeutin für eine Psychotherapie, wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf die Kostenübernahme gestellt. Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann als Krisenintervention auch eine Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungssitzungen infrage kommen und -falls erforderlich- in eine Kurzzeit- oder Langzeitpsychotherapie (mehr als 24 Sitzungen) übergeführt werden.

Quelle: PTV 10 - Formulare für die Psychotherapie, KBV

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